Informationen für geplante Gerüsterstellung

Bei der zeitlichen Planung einer Gerüststellung auf öffentlichem Verkehrsgrund bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
Sollte das Gerüst auf öffentlichem Grund stehen, ist in der Regel eine verkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dafür ist ein Antrag auf verkehrsrechtliche Erlaubnis bzw. Sondernutzung bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Momentan ist es empfehlenswert für die Bearbeitung und das Einholen einer solchen Erlaubnis einen Zeitraum von circa sechs bis acht Wochen einzuplanen. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.


01. Juni 2016
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